Pflegesätz

Der Besuch unserer Tagespflege kann von einem Tag innerhalb eines Monats bis zu fünf Werktagen in der Woche reichen. Sie selbst entscheiden nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten über die Häufigkeit. Eine Einstufung innerhalb der Pflegestufen durch den medizinischen Dienst (MDK) ist von Vorteil.
Die Höhe des Tagespflege-Entgeltes setzt sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen:

Täglich anfallende Kosten

bei Pflegestufe 3

Pflege & Betreuung: 52,96 €
Fahrtkosten: 15,- €
Übernahme der Pflegekasse: bis mtl. 1510,- €
Die Kosten für Unterkunft (9,58 €) und Verpflegung (7,38 €) übernimmt der Gast.

bei Pflegestufe 2

Pflege & Betreuung: 50,30 €
Fahrtkosten: 15,- €
Übernahme der Pflegekasse: bis mtl. 1040,- €
Die Kosten für Unterkunft (9,58 €) und Verpflegung (7,38 €) übernimmt der Gast.

bei Pflegestufe 1

Pflege & Betreuung: 47,90 €
Fahrtkosten: 15,- €
Übernahme der Pflegekasse: bis mtl. 440,- €
Die Kosten für Unterkunft (9,58 €) und Verpflegung (7,38 €) übernimmt der Gast.

bei Pflegestufe 0

Pflege & Betreuung: 45,51 €
Unterkunft: 9,58 €
Verpflegung: 7,38 €
Investition: 12,16 €
Fahrtkosten: 15,- €

In der Pflegestufe 0 befinden sich alle Personen, die noch nicht durch den medizinischen Dienst (MDK) eingestuft oder begutachtet worden sind.
Als Selbstzahler tragen Sie folgende Kosten: Pflege & Betreuung, Unterkunft & Verpflegung, Investitionskosten, Fahrtkosten (15,- € täglich). Bei geringem Einkommen bzw. geringer Rente ist abzuklären, ob ein Teil des Betrages von den örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen werden kann.

In den Pflegestufen I, II und III werden die Investitionskosten nach § 13 in Verbindung mit § 17 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW) i.d.R. durch die Stadt Bonn oder den Rhein-Sieg-Kreis übernommen. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, prüfen Sie bitte die Übernahme der Investitionskosten durch die Beihilfestelle.

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45a SGB XI)

Der Grundbetrag von 100 € ist bei der Pflegekasse zu beantragen. Ist der Bedarf höher, können bis zu 200 € monatlich in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen können Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten.
Wichtig zu wissen: Die zusätzlichen Betreuungsleistungen der Tagespflege müssen beantragt werden. Einen Antrag auf Tagespflege und den Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45a erhalten Sie bei uns. Den Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe erhalten Sie beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Wir sind Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen gerne behilflich.

Stand: 04.02.2010