Finanzierungsmöglichkeiten

Die Pflegekassen unterstützen den Aufenthalt in einer Tagespflegeeinrichtung. Die Höhe der Kosten für solch einen Aufenthalt richtet sich zunächst nach der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person. Für die Kostenübernahme durch die Pflegekassen spielt es aber z.B. auch eine Rolle, ob bereits ein ambulanter Pflegedienst Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege erbringt.

Bei bestimmten Voraussetzungen können für die Investitionskosten auch Zuschüsse beim Rhein-Sieg-Kreis oder der Stadt Bonn beantragt werden. Außerdem haben Sie unter Umständen auch Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (nach §45a SGB XI), die Sie bei der Pflegekasse beantragen können.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Finanzierung und der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die Beantragung von Leistungen. Rufen Sie uns unter (0228) 93194-57 an!

Finanzierungsbeispiel

Sie können Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen bei einem monatlichen Eigenanteil von 35,68 Euro den Besuch von zwei Tagen pro Woche in der Tagespflege ermöglichen, wenn ...

  • Ihr pflegebedürftiger Angehörigen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in die Pflegestufe 1 eingestuft wurde,
  • Sie Zusätzliche Betreuungsleistungen (nach §45a SGB XI) erhalten,
  • Sie nicht bereits durch einen ambulanten Pflegedienst in der häuslichen Pflege unterstützt werden und
  • Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in der näheren Umgebung der Tagespflege – Haus der Frauenhilfe wohnt.